Grundschul-ABC


Abwesenheiten von Schülern wegen Krankheit

Bitte denken Sie daran, Ihr Kind im Krankheitsfall telefonisch, schriftlich oder persönlich bis spätestens 7.45 Uhr im Sekretariat zu entschuldigen. Sie können die Entschuldigung auch per Fax schicken. Das dazu benötigte Formular finden Sie unter "Downloads". Fehlt ein Kind unentschuldigt und sind Nachforschungen erfolglos, sind wir rechtlich gezwungen, die Polizei einzuschalten.


Bei Erkrankungen, die offensichtlich länger andauern, können Sie selbstverständlich Ihr Kind für diesen Zeitraum entschuldigen und müssen dann nicht mehr anrufen. Bei einer Erkrankung, die länger als drei Schultage kann von der Schule ein ärztliches Attest verlangt werden.

Wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet, darf es die Schule bis zur vollständigen Heilung nicht besuchen. Sie sind verpflichtet, die Erkrankung unverzüglich der Schule zu melden. Dazu zählen auch Kopfläuse.

 

Änderungen von personenbezogenen Daten

Änderungen von Adressen, Namen und Telefonnummern Ihres Kindes müssen unverzüglich der Schulverwaltung gemeldet werden, da Sie für Notfälle für uns erreichbar sein müssen.

Sollten sich bei Ihnen Änderungen bezüglich der Erziehungsberechtigung, des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts ergeben, bitten wir ebenfalls um sofortige schriftliche Benachrichtigung.

 

Beurlaubungen/Freistellungen

Beurlaubungen (z. B. für Beerdigungen) sind nur in dringenden Ausnahmefällen nach schriftlicher Beantragung bei der Schulleitung möglich. Das dazu benötigte Formular finden Sie unter "Downloads". Hier müssen wir in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass Reise- und Urlaubstermine dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Stundenweise Freistellungen genehmigt die Klassenleitung. Für ganztätige Befreiungen finden Sie ein Antragsformular unter "Downloads".

 

Elternbeirat/Elternvertreter

Im September finden in allen Klassen Elternabende statt. Hier findet auch wie bisher die Wahl der KLassenelternsprecher statt. Die Klassenelternsprecher sind nicht mehr automatisch im Elternbeirat. Nach deren Wahl werden die Klassenlehrkräfte die Klassenelternsprecher sowie alle anderen Eltern fragen, wer sich zu Elternbeiratswahl aufstellt lässt. Die gewählten Elternvertreter treffen sich regelmäßig und besprechen alle wichtigen Fragen, die das Schulleben betreffen. Der Elternbeiratsvorsitzende steht in engem Kontakt zur Schulleitung und wird über alle schulischen Entwicklungen informiert und angehört. Mehr Informationen zum Thema Elternbeirat finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: (KLICK).

 

Fundsachen

Wir bitten dringend, alle Schulsachen/Kleidungsstücke Ihres Kindes mit dessen Namen zu versehen. Das erleichtert uns die Rückgabe von verlorenen Gegenständen erheblich. Alle Fundsachen werden eine Zeitlang im Mittelgang aufbewahrt. Nicht abgeholte Dinge werden regelmäßig einem „guten Zweck“ zugeführt.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen zur Übung und Festigung von Gelerntem. Sie sind daher wichtig. Bitte achten Sie mit darauf, dass Ihr Kind sein Hausaufgabenheft vollständig führt.

 

Jugendverkehrsschule

In der vierten Klasse besuchen alle Schülerinnen und Schüler die Jugendverkehrsschule. Sie werden im Radfahren ausgebildet und machen anschließend die Radfahrprüfung. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Kind erst nach Bestehen der Radfahrprüfung in der vierten Klasse mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Bitte sorgen Sie dafür, dass das Fahrrad verkehrssicher ist und Ihr Kind einen passenden Helm trägt.

Die Fahrräder müssen an dem dafür vorgesehenen Stellplatz abgestellt werden. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Räder haftet die Schule nicht.

 

Kindergartenkooperation

Um einen optimalen Übergang vom Kindergarten in die Schule zu ermöglichen kooperieren wir eng mit den Kindergärten St. Michael und St. Elisabeth.

 

 

  

Lesepatinnen

Seit etlichen Jahren arbeiten an unserer Schule 7 engagierte Lesepatinnen mit den einzelnen Klassen zusammen. Mehr Informationen zu den ehrenamtlichen Helferinnen erhalten Sie unter "Lesepatinnen".

 

Mitteilungsheft

Alle Kinder führen ein Mitteilungsheft, das dem Informationsaustausch zwischen Lehrkraft und Eltern dient. Bitte sehen Sie regelmäßig hinein und nutzen Sie es für Ihre Anliegen.

 

Notengebung

In Klassenstufe 1 erhalten Ihre Kinder noch keine Noten. Stattdessen bekommen sie zum Halbjahr und am Ende des Schuljahres eine verbale Beurteilung über die Lernentwicklung Ihres Kindes. Noten erhält Ihr Kind erst mit dem Jahreszeugnis der 2. Klasse.

 

Pausen

Unsere Pausen finden möglichst im Freien statt, um den Kindern ausreichend Bewegungsmöglichkeiten zu geben. Daher gehen wir auch bei leichtem Regen nach draußen. Achten Sie daher unbedingt auf Kleidung, die dem Wetter angepasst ist.

 

Rauchverbot

Auf dem ganzen Schulgelände, also auch auf dem Vorplatz, an der Bushaltestelle und auf den Parkplätzen gilt ein striktes Rauchverbot. Denken Sie an Ihre Vorbildfunktion und halten Sie dieses Verbot bitte zum Schutz unserer Kinder ein!

 

Religionsunterricht

An unserer Schule wird evangelischer und römisch-katholischer Religionsunterricht gegeben. Nimmt Ihr Kind - weil es bekenntnislos ist oder einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört - weder am evangelischen noch am katholischen Religionsunterricht teil, muss es den jahrgangsübergreifenden Ethikunterricht besuchen. Dieser umfasst alle Klassen der Jahrgänge 1 bis 4. Darüberhinaus bieten Nachbargrundschulen islamischen Religionsunterricht an, der allerdings am Nachmittag verpflichtend besucht werden muss.

 

Schulbescheinigungen

Schulbescheinigungen erhalten Sie im Sekretariat. Sie werden Ihnen in der Regel am nächsten Tag über Ihr Kind zugestellt.

 

Schulbücherei

Wir sind stolz auf unsere umfangreiche Schulbücherei "SchuBü" mit ca. 1.500 Titeln, die allen Schülern vor dem Unterricht zur Verfügung steht. Weitere Information dazu unter "SchuBü".

 

Schulunfälle

Unfälle, die sich in der Schule, auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg ereignen, müssen innerhalb von drei Tagen der Schulleitung gemeldet werden. Bei Versäumen einer Meldung ist die Versicherungsleistung nicht mehr gewährleistet. Die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - unfallversichert in der Schule" mit ausführlichen Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie unter "Downloads".

 

Sportunterricht

Aus Gründen der eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit von Mitschülern und Lehrern ist das Tragen von Schmuck (Halsketten, Ohrringe, Haarreife, Armbänder usw.) im Sport- und Schwimmunterricht nicht gestattet. Bitte schicken Sie Ihr Kind an den betreffenden Tagen bereits ohne Schmuck in die Schule. Außerdem bitten wir darum, lange Haare vor dem Sportunterricht zu einem Zopf zu binden. Sie erleichtern den Sportlehrern die Unterrichtsorganisation erheblich.